In einer gemeinsamen Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – und des Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes noch in dieser Legislaturperiode begrüßt. Die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Grundgesetz den Gesetzgeber zur Sicherung
grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur Verteilung von Freiheitschancen
über die Generationen hinweg verpflichtet, führt so bereits jetzt zu einer Stärkung der legislaturperiodenübergreifenden Perspektive der Klimaschutzgesetzgebung. Die Kirchen sind sich der Tatsache bewusst, dass es sich bei der im Klimaschutzgesetz behandelten Materie um ein komplexes Vorhaben handelt, welches trotz vieler Unwägbarkeiten und Hemmnisse jetzt angepackt werden muss. In der Stellungnahme werden ausgewählte Aspekte wie z.B. die Anpassung der Klimaschutzziele kommentiert. Insbesondere wird hervorgehoben, dass Klimawandel und Armutsbekämpfung weltweit stärker in Beziehung gesetzt werden sollten.
Die Stellungnahme finden Sie hier als pdf zum Herunterladen.