Das Parlament der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat am 23. Oktober ein konkretes Klimaschutzgesetz beschlossen. Darin festgeschrieben sind zahlreiche Maßnahmen zum Klimaschutz, die für über 1100 Gemeinden in der EKBO ab 1.1.2021 verbindlich gelten. Zur Finanzierung der klimabedingten Mehrkosten führt die EKBO eine eigene Klimaschutzabgabe ein. Jede Gemeinde zahlt für Gebäude in ihrer Zuständigkeit ab dem Jahr 2023 pro Tonne CO² 125 Euro in einen kirchlichen Klimaschutzfonds. Aus diesem Fonds können dann die Kirchengemeinden bis zu 100 Prozent der klimabedingten Mehrkosten als Zuschuss beantragen.
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