Seit 2016 verfügt die EKBO ein „integriertes Klimaschutzkonzept“. Die Landessynode der EKBO hat bei ihrer Herbsttagung 2019 die Kirchenleitung gebeten, ein Klima- und Umweltschutzgesetz zu erarbeiten und der Herbstsynode 2020 als Beschlussfassung vorzulegen. Als erster Schritt wurde ein Klimaschutzgesetz für die Bereiche Gebäude und Heizungserneuerung erarbeitet, da hier mit 70% die Hauptlast des landeskirchlichen Treibhausgasausstoßes liegt. Die Synode hat dem Klimaschutzgesetz im Oktober 2020 zugestimmt.
Darin festgeschrieben sind zahlreiche Maßnahmen zum Klimaschutz, die für über 1100 Gemeinden in der EKBO ab 1.1.2021 verbindlich gelten. Zur Finanzierung der klimabedingten Mehrkosten führt die EKBO eine eigene Klimaschutzabgabe ein. Jede Gemeinde zahlt für Gebäude in ihrer Zuständigkeit ab dem Jahr 2023 pro Tonne CO² 125 Euro in einen kirchlichen Klimaschutzfonds. Aus diesem Fonds können dann die Kirchengemeinden bis zu 100 Prozent der klimabedingten Mehrkosten als Zuschuss beantragen.
Sie finden hier folgende Dokumente zum Herunterladen:
- Kurzfassung des Klimaschutzkonzepts
- Beschlussvorlage Klimaschutzgesetz
- Entscheidung zum Klimaschutzgesetz
Das Klimaschutzgesetz für Gebäude der Landeskirche trat am 01.01.2021 in Kraft und hat das Ziel, bis 2045 die Emissionen der Landeskirche auf Null zu senken. Die Landeskirche rechnet dabei mit klimabedingten Mehrkosten von ca. 150 Millionen Euro bis 2045.
Seit dem 01.01.2022 gilt die Pflicht, nur noch Strom aus erneuerbaren Energien zu beziehen.
Ab dem 01.01.2023 tritt die Klimaschutzabgabe der Landeskirche in Kraft. Jede Gemeinde zahlt für Gebäude in ihrer Zuständigkeit pro Tonne CO2e 125 Euro in einen kirchlichen Klimaschutzfonds. Aus diesem Fonds können dann die Kirchengemeinden bis zu 100 Prozent der klimabedingten Mehrkosten als Zuschuss beantragen.
Weitere Informationen zu den Aktivitäten der Landeskirche zum Klimaschutz finden Sie auf der Website.