Mit einer „Klimaschutzrichtlinie“ hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) einen Meilenstein für den Weg zu einer klimaneutralen Kirche gesetzt. Die jetzt von Kirchenkonferenz und Rat der EKD verabschiedete Richtlinie beschreibt einen Standard für den kirchlichen Klimaschutz, an dem künftig die rechtlichen Regelungen der Landeskirchen gemessen werden können. Damit bietet sie eine Grundlage für einheitliche und überprüfbare Regelungen.
Die Synode der EKD hatte im November 2021 beschlossen, eine Roadmap für einen verbindlichen EKD-weiten Prozess zur Klimaneutralität bis 2035 sowie verbindliche Überprüfungs- und Anpassungsmechanismen erarbeiten zu lassen.
Ergänzt wird die Richtlinie von einer Roadmap zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität, die die Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V. (FEST) entwickelt hat. Während die Klimaschutzrichtlinie die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzeigt, stellt die Roadmap die wissenschaftlichen Rahmenbedingungen dar, in denen die Netto-Treibhausgasneutralität bis 2035 erreicht werden kann.