Das Kommissariat der deutschen Bischöfe begrüßt, dass das Bundesumweltministerium zur Umsetzung des Klimaschutz-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts den Entwurf einer Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes vorlegt. Die Feststellung des Grundrechtesenats, dass das Grundgesetz den Gesetzgeber zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen hinweg verpflichtet, führt so bereits jetzt zu einer Stärkung der legislaturperiodenübergreifenden Perspektive der Klimaschutzgesetzgebung.
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