Das Bundesverfassungsgericht hat das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung in Teilen als verfassungswidrig erklärt. Es verletzt die Freiheitsrechte zukünftiger Generationen. Brot für die Welt kommentiert, dass die Bundesregierung jetzt in der Pflicht stehe, noch vor der Bundestagswahl die Anstrengungen im Klimaschutz zu erhöhen. Dazu gehören verbindliche Minderungsziele, die sicherstellen, dass wir die Vorgaben aus dem Pariser Klimaabkommen einhalten.
Dabei muss sich die Bundesregierung an einem global gerecht verteilten CO2-Budget orientieren. Denn die weitere große Gerechtigkeitsfrage der Klimakrise ist die der globalen Gerechtigkeit. Die Ärmsten und Verletzlichsten im Globalen Süden leiden jeden Tag unter unserer klimapolitischen Ignoranz. In vielen Ländern vermischen sich gerade die Folgen von Covid19, die Auswirkungen der Klimakrise und eine massive Staatsverschuldung zu einer gefährlichen Situation. Daher ist es wichtig, die jährlichen Mittel für die Klimafinanzierung aus dem Bundeshaushalt bis 2025 von derzeit rund vier auf mindestens acht Milliarden Euro zu steigern.
Die Verantwortung für Klimaschutz und für Bewältigung der Folgen der Klimakrise darf weder in die Zukunft noch ans andere Ende der Welt verschoben werden.
Den Kommentar finden Sie bei Brot für die Welt.